Reisepass innerhalb der EU? Wann gehört er in die Tasche?

Besteht an jeder Grenze Reisepass-Pflicht?
Besteht an jeder Grenze Reisepass-Pflicht?

Mehrere tausend Euro Strafe, weil man den Reisepass nicht mit hat? Das gehört in der EU wohl der Vergangenheit an. Oder doch nicht? Wir haben recherchiert, wann ein Reisepass oder Personalausweis in die Tasche gehört…

1. Reisepass bei Fernreisen

Bei Reisen in ferne Länder ist die Sache klar: Ohne länger darüber nachzudenken, packen wird ganz selbstverständlich einen Reisepass ein. Ohne Reisedokument kein Grenzübertritt. Das weiß man.

 

Was der eine oder andere vielleicht nicht weiß: Für die Einreise in manche Länder muss der Reisepass noch einige Monate gültig sein! Die Regelungen sind ganz unterschiedlich: In manchen Ländern muss der Pass bei Einreise noch eine Zeit lang gültig sein (zB Argentinien mind. 3 Monate bei Einreise), in manchen Ländern bei Ausreise (zB Montenegro mind. 3 Monate bei Ausreise).(1)

Weil es im Fall eines unerwarteten Reisehindernisses (zB Krankheit, Unfall) eng mit den Fristen werden kann, sollte man darauf achten, dass der Reisepass noch länger gültig ist.  

2. Reisepass in der EU

Neulich besuchten wir meinen Bruder in München. Wir hatten uns mittlerweile daran gewöhnt, dass es keine Grenzkontrollen mehr gibt. Also dachten wir gar nicht an die Reisepässe. Am Walserberg die Ernüchterung: Warteschlange und Einreisekontrollen wegen der aktuellen Flüchtlingsströme.

 

Auch in der EU sind also noch Grenzkontrollen möglich. Aber eigentlich müsste es nicht "EU" sondern "Schengenraum" heißen, denn die Aufhebung der Grenzkontrollen verdanken wir dem Schengen-Abkommen. 

 

„EU“ und „Schengen“ sind also „zwei verschiedene Paar Schuhe“: Großbritannien, Irland und Zypern sind zwar EU-Mitgliedsländer, gehören aber nicht zum Schengenraum. Auch Bulgarien, Rumänien und Kroatien wenden die Schengen-Regeln noch nicht zur Gänze an. Es gibt also nach wie vor Kontrollen an den Grenzen! In der EU.

 

Derzeitige Schengen-Mitglieder sind übrigens: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.(2)

 

Unser Wochenende in München hat letztlich geklappt! Wir wurden an der Grenze durchgewinkt. Stellt sich trotzdem die Frage: Ist alles eitel Wonne, wenn man den Grenzübertritt geschafft hat?


3. Reisefreiheit und Passfreiheit

Nein! Reisefreiheit und fehlende Grenzkontrollen sind nicht mit Passfreiheit gleichzusetzen!

 

In Art 21 Abs 1 AEUV steht „Jeder Unionsbürger hat das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten.

 

Also …vorbehaltlich… Beschränkungen … Bedingungen …

Und wo stehen Beschränkungen und Bedingungen?

 

In der Richtlinie 2004/38/EG „über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten“ ist in Artikel 4 das Recht auf Ausreise geregelt: „… haben alle Unionsbürger, die einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen … das Recht, das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats zu verlassen und sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben“

 

Aha! Unionsbürger die einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen!

 

Nun ist es so, dass EU-Richtlinien im Allgemeinen nicht unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten. Sie müssen zunächst in den Mitgliedsstaaten in nationale Gesetze „umgesetzt“ werden. Es muss also auch nationale Gesetze geben, die eine Passpflicht regeln.

Wir suchen also weiter…


4. Reisepass in Deutschland

Was Deutschland anbelangt, werden wir in § 8 Freizügigkeitsgesetz fündig:

 (1) Unionsbürger und ihre Familienangehörigen sind verpflichtet,

1. bei der Einreise in das oder der Ausreise aus dem Bundesgebiet einen Pass oder anerkannten Passersatz

a) mit sich zu führen …

 

Da steht es nun schwarz auf weiß!

 

§ 10 regelt die wenig netten Bußgeldvorschriften dazu:

(3) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a einen Pass oder Passersatz nicht mit sich führt.

(4) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen der Absätze 1 und 3 mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.

 

Also sind bis zu 3.000 Euro Strafe in Deutschland möglich, wenn man als EU-Bürger ohne Reisepass oder Personalausweis einreist oder ausreist!

 

Wem es nicht aufgefallen ist: Im Gesetz ist ausdrücklich vom „Pass“ oder „Passersatz“ die Rede. Der Führerschein ist kein Passersatz, hilft also bei einer diesbezüglichen polizeilichen Kontrolle oft nicht weiter!

 

In 40 europäischen Staaten (vor allem innerhalb der EU) wird aber immerhin ein gültiger Personalausweis anstelle des Reisepasses als Reisedokument anerkannt. 

 

Auch gibt es zwischen Deutschland und einigen EU-Staaten Vereinbarungen, abgelaufene Pässe zu akzeptieren. So werden deutsche Reisepässe die nicht länger als ein Jahr abgelaufen sind, in Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien und Spanien anerkannt. Bei Flügen kann es aber zu Schwierigkeiten kommen, denn in den AGB der Fluggesellschaften kann anderes geregelt sein.(3)


5. Reisepass in Österreich

In Österreich gilt Ähnliches wie in Deutschland. Die Formulierungen zur Passpflicht im Fremdenpolizeigesetz sind meiner Meinung nach allerdings etwas „schwammiger“, weshalb ich sie hier nicht "breittreten" möchte.  

 

§ 120 Fremdenpolizeigesetz sieht Geldstrafen bis zu 1.000 Euro vor, im Wiederholungsfall sogar bis zu 5.000 Euro!

 

Natürlich handelt es sich (wie in Deutschland) um theoretische Höchststrafen. Wie hoch die tatsächliche Geldstrafe ausfällt, liegt im Ermessen der Polizei.

 

Auch Österreich hat mit einigen EU-Staaten eine Vereinbarung getroffen, wonach der Reisepass abgelaufen sein darf (bis zu 5 Jahre). Zu diesen Ländern zählen Belgien, Deutschland, Griechenland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Portugal, Schweiz, Slowenien, Spanien und Ungarn. Bei Flügen kann es aber aufgrund der Fluglinien-AGB zu Schwierigkeiten kommen.(4)

6. Fazit

Auch innerhalb der EU und des Schengenraums Strafen, wenn man ohne Reisedokument über die Grenze fährt. Sei es auch nur für einen kurzen Abstecher! 

(1) https://www.bmeia.gv.at/suche/?tx_solr%5Bq%5D=Passg%C3%BCltigkeit%5C%3A&tx_solr%5Bpage%5D=0

(2) https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.991178.html

(3) https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/expired-lost-passports/germany/index_de.htm

(4) https://www.oeamtc.at/thema/reiseplanung/10-haeufige-pass-irrtuemer-der-oeamtc-klaert-auf-16184456



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